Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.11.2026
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die entgeltliche Bereitstellung der SaaS-Plattform Digitaler Stempelpass unter https://www.digitaler-stempelpass.at/ durch Digital Wallet Solutions GmbH, Neustiftgasse 28/1b, 1070 Wien, Österreich, FN 640808s Handelsgericht Wien, office@digitaler-stempelpass.at, nachfolgend Anbieter. Kunde ist das Unternehmen, das einen Tarif bestellt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG, die den Vertrag für ihr Unternehmen abschließen. Verbraucher werden nicht als zahlende SaaS-Kunden zugelassen.
Die Bedingungen für Endkunden, die Wallet-Pässe nutzen, sind in einem gesonderten Dokument mit Nutzungsbedingungen für Wallet-Endkunden geregelt. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor; danach gelten die Auftragsbestätigung und die bei Vertragsschluss einbezogene Tarifbeschreibung. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung geht für Datenschutzfragen vor.
2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag kann durch Selbstregistrierung des Kunden oder durch Einrichtung eines Kundenkontos durch den Anbieter abgeschlossen werden. Vor Vertragsschluss werden dem Kunden der gewählte Tarif, der Preis, der Abrechnungszeitraum, eine etwaige Mindestlaufzeit, die Nutzungsgrenzen und diese AGB in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.
Bei einer kostenpflichtigen Bestellung im Rahmen der Selbstregistrierung wählt der Kunde einen Tarif und gibt mit Abschluss der ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichneten Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Anbieters per E-Mail oder durch die ausdrücklich als Annahme bezeichnete Freischaltung zustande.
Bei der Einrichtung durch den Anbieter kommt der Vertrag durch Annahme des zuvor übermittelten Angebots durch den Kunden in Textform, insbesondere per E-Mail, oder durch eine entsprechende elektronische Bestätigung zustande. Die bloße Einrichtung eines Kundenkontos durch den Anbieter begründet noch keinen kostenpflichtigen Vertrag.
Der Anbieter übermittelt dem Kunden eine Vertragsbestätigung einschließlich der vereinbarten Tarifbedingungen und dieser AGB per E-Mail.
Der Anbieter kann einen kostenlosen Testzugang anbieten. Die Dauer des kostenlosen Testzeitraums wird dem Kunden vor Abschluss der Registrierung beziehungsweise vor Annahme des Angebots angezeigt oder in Textform mitgeteilt und anschließend per E-Mail bestätigt. Maßgeblich ist der für den jeweiligen Kunden vereinbarte Testzeitraum. Spätere Änderungen von Angeboten oder Marketingaktionen verändern diesen Zeitraum nicht.
Ohne Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements wird der Zugang nach Ablauf des vereinbarten kostenlosen Testzeitraums deaktiviert. Der Testzugang geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
Zum Abschluss des kostenpflichtigen Abonnements wählt beziehungsweise bestätigt der Kunde im Benutzerkonto seinen Tarif, hinterlegt eine Zahlungsart über den Zahlungsdienstleister Stripe und bestätigt ausdrücklich die kostenpflichtige Bestellung. Vor dieser Bestätigung werden ihm Preis, Abrechnungszeitraum, eine etwaige Mindestlaufzeit und der Beginn der Zahlungspflicht angezeigt. Die bloße Hinterlegung einer Zahlungsart ohne ausdrückliche Bestätigung der kostenpflichtigen Bestellung begründet keine Zahlungspflicht.
Der Anbieter stellt die vereinbarten Funktionen zur digitalen Verwaltung von Kundenbindungsprogrammen und Wallet-Pässen bereit. Stempelprogramme, Mitgliedskarten, Gutscheinkarten, Kampagnen, Mitarbeiterzugänge, Schnittstellen und Auswertungen sind nur umfasst, soweit sie im bestellten Tarif ausdrücklich enthalten sind. Geplante Funktionen und unverbindliche Produktankündigungen sind keine zugesicherten Leistungen. Eine bestimmte Umsatzsteigerung oder Anzahl von Endkunden wird nicht geschuldet.
Der Kunde erhält einen Zugang zur Plattform, jedoch keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, einer lokalen Softwarekopie oder auf exklusive Entwicklungsleistungen. Individuelle Anpassungen, Datenimporte, Schulungen und Integrationsarbeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3 Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde bestimmt sein Kundenbindungsprogramm und verantwortet dessen rechtmäßige Ausgestaltung, Prämien, Mitgliedschaftsleistungen, Gutscheinwerte, Einlösebedingungen, Gültigkeitsregeln, Werbung und Informationen an Endkunden. Er ist alleiniger Schuldner dieser Leistungen. Der Anbieter schuldet die technische Plattformleistung und ist weder Verkäufer der Waren des Kunden noch Schuldner seiner Prämien oder Gutscheinwerte.
Der Kunde informiert Endkunden vor Teilnahme verständlich über die Programmbedingungen und nimmt keine rückwirkende Entziehung bereits erworbener Ansprüche ohne rechtliche Grundlage vor. Er darf keine rechtswidrigen, irreführenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte einstellen. Er prüft seine Angaben und meldet erkennbare Fehler zeitnah.
Der Kunde verwaltet Mitarbeiterberechtigungen, schützt Zugangsdaten und informiert den Anbieter unverzüglich bei Missbrauchsverdacht. Er stellt geeignete Geräte, eine unterstützte aktuelle Browserumgebung und Internetzugang bereit. Schnittstellen zu Drittprodukten setzen deren Verfügbarkeit und erforderliche Nutzungsrechte voraus. Entgelte an Drittanbieter trägt der Kunde nur, soweit dies bei Bestellung ausgewiesen oder gesondert vereinbart ist.
4 Nutzungsrechte und Kundeninhalte
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform für sein vereinbartes Unternehmen und die vereinbarten Standorte. Beauftragte Mitarbeiter dürfen im Rahmen der vorgesehenen Konten tätig werden. Weiterverkauf, Unterlizenzierung und Zugriff für fremde Unternehmen sind ohne Vereinbarung unzulässig. Zwingende gesetzliche Softwarebefugnisse bleiben unberührt.
Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen Rechte ein, bereitgestellte Namen, Marken, Logos, Bilder, Farben und Programminhalte zur Vertragserfüllung zu speichern, technisch anzupassen, zu vervielfältigen und in Pässen sowie zugehörigen Registrierungs- und Verwaltungsseiten anzuzeigen. Der Anbieter darf hierfür notwendige technische Dienstleister einsetzen. Die Lizenz umfasst keine Verwendung als Kundenreferenz oder eigene Werbekampagne des Anbieters. Dafür ist eine gesonderte Zustimmung erforderlich.
Der Kunde gewährleistet, dass er die benötigten Rechte besitzt. Bei substantiierten Ansprüchen Dritter informieren sich die Parteien unverzüglich und stimmen die Abwehr ab. Der Kunde ersetzt erforderliche angemessene Abwehrkosten und rechtskräftig zugesprochene oder abgestimmt anerkannte Forderungen nur, soweit er die Rechtsverletzung schuldhaft verursacht hat. Eine vergleichbare Pflicht des Anbieters richtet sich nach dessen eigener Verantwortlichkeit. Rechte an Kundeninhalten und Kundendaten verbleiben beim Berechtigten.
Apple Wallet und Auswahl des Zertifikatstarifs
Die bei Bestellung ausdrücklich gewählte Tarifbeschreibung legt fest, ob Apple-Wallet-Pässe mit einem kundeneigenen Zertifikat oder als Plattform-Pässe mit dem Plattform-Zertifikat betrieben werden. Ohne eindeutige Vereinbarung und gesonderte Kenntnisnahme des Risikohinweises wird der Plattform-Zertifikat-Tarif nicht aktiviert. Google Wallet ist von dieser Wahl nicht automatisch umfasst. Ein Wechsel des Zertifikatstarifs bedarf einer Vereinbarung; die Änderung des Tarifs bewirkt für sich keine technische Migration bereits installierter Pässe.
Apple Wallet mit kundeneigenem Zertifikat
Für Apple-Wallet-Pässe benötigt der Kunde einen eigenen, für diesen Zweck berechtigten Apple-Developer-Account, eine geeignete Pass Type ID und gültige Signaturberechtigungen. Mitgliedschaftskosten und von Apple direkt verrechnete Entgelte trägt der Kunde. Der Anbieter unterstützt die technische Einrichtung nur im vereinbarten Umfang. Google-Wallet-Leistungen und deren Berechtigungen richten sich gesondert nach dem Tarif.
Der Kunde bleibt Inhaber seines Apple-Kontos und seiner Pass Type ID. Der Anbieter verarbeitet erforderliche Zertifikate und Schlüssel ausschließlich in der von Apple erlaubten Rolle eines beauftragten Dienstleisters, zur Vertragserfüllung und mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen. Allgemeine Apple-Zugangsdaten sollen nicht weitergegeben werden; vorrangig sind vorgesehene Rollen- und Zugriffsverfahren zu nutzen. Der Kunde stellt erforderliche Freigaben rechtzeitig bereit und hält seine Mitgliedschaft aufrecht. Der Anbieter erfüllt die ausdrücklich übernommenen Aufgaben zur Einrichtung und Erneuerung sorgfältig und weist auf erkennbare Ablauf- oder Freigabeprobleme hin.
Auch eigene Konten und Pass Type IDs können von Apple beschränkt oder gesperrt werden. Eigene Zertifikate isolieren die Apple-Signaturinfrastruktur des Kunden von der Infrastruktur anderer Plattformkunden, garantieren aber keine dauerhafte Nutzbarkeit oder Wiederherstellbarkeit. Eine Wiederherstellung oder Migration bestehender Pässe ist nur im technisch und rechtlich möglichen Umfang geschuldet, soweit vereinbart.
Bei Vertragsende werden kundeneigene Zertifikate, Schlüssel und zugehörige Konfigurationsinformationen über einen geeigneten sicheren Weg an den Berechtigten zurückgegeben, soweit zulässig und erforderlich; der Kunde kann zuvor die Erneuerung oder den Widerruf veranlassen. Kopien beim Anbieter werden entsprechend dem Sicherheits- und Löschkonzept entfernt. Ein Fortbetrieb der Pässe durch einen anderen Dienstleister setzt eine kompatible technische Einrichtung und die nötigen Berechtigungen voraus.
Plattform Zertifikat und technische Herausgeberschaft
Im ausdrücklich als ENTRY bezeichneten Tarif erstellt, signiert, verteilt, aktualisiert und unterstützt der Anbieter eigene digitale Plattform-Pässe unter seiner Pass Type ID und mit seinem Signaturzertifikat. Die Pässe tragen die Plattformmarke Digitaler Stempelpass und dürfen ergänzend die Marke und Programminhalte des Kunden anzeigen. Der Anbieter bleibt als technischer Herausgeber erkennbar; der Kunde wird gesondert als Anbieter des Kundenbindungsprogramms und der Einlösungsleistungen genannt.
Das Wallet-Branding umfasst eine erkennbare Plattformkennzeichnung im sichtbaren Passdesign, soweit das Wallet-Format dies zulässt, und Angaben zum technischen Herausgeber einschließlich Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail in den Passdetails beziehungsweise auf der Passrückseite. Der Organisationsname des Apple-Passes bezeichnet den Anbieter beziehungsweise dessen Plattform. Konkrete Gestaltung und Position richten sich nach der vor Bestellung bereitgestellten Passvorschau und den Wallet-Vorgaben. Eine vollständige White-Label-Darstellung ist in diesem Tarif nicht geschuldet. Der Kunde darf diese Kennzeichnung nicht entfernen, verdecken oder den Eindruck erwecken, er sei alleiniger technischer Herausgeber.
Pass Type ID, Zertifikat und privater Schlüssel verbleiben unter Kontrolle des Anbieters. Der Kunde erhält keine Signaturberechtigung und keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Plattformressourcen. Ihre Verwendung für mehrere teilnehmende Händlerprogramme ist keine Überlassung des Zertifikats an diese Händler. Marken- und Inhaltsrechte des Kunden werden im Umfang von Abschnitt 4 eingeräumt. Apple vorbehaltene Nutzungen von Passabbildungen oder Passinhalten werden nur insoweit ermöglicht, als entsprechende Rechte vorliegen; erforderliche Rechtebeschränkungen sind dem Anbieter vor Veröffentlichung mitzuteilen.
Der Anbieter verantwortet die technische Erstellung und den Support seiner Plattform-Pässe. Der Kunde verantwortet Stempel, Prämien, Guthaben, Mitgliedschaftsleistungen und Einlösung. Auf dem Pass werden getrennte Kontaktstellen für technische Fragen und Fragen zum Programm angegeben. Der Anbieter richtet seine Plattform-Pässe nach den anwendbaren Apple-Vorgaben aus. Eine individuelle Freigabe des konkreten Geschäftsmodells durch Apple wird nur zugesichert, wenn sie tatsächlich schriftlich vorliegt und ausdrücklich Vertragsinhalt ist.
Besonderes Risiko einer dauerhaften Sperre
Apple kontrolliert die Nutzung von Apple Wallet und kann insbesondere Pässe, Pass Type IDs, Zertifikate oder Developer-Accounts überprüfen, beschränken, widerrufen oder sperren. Eine solche Maßnahme kann auch Pässe treffen, die zuvor nutzbar waren. Beim Plattform-Zertifikat-Tarif können gleichzeitig die Pässe mehrerer Kunden betroffen sein, etwa wegen einer Maßnahme gegen die zentrale Infrastruktur oder wegen eines anderen über sie betriebenen Programms.
Eine Sperre kann die Ausstellung, Verteilung, Aktualisierung, Darstellung und Nutzbarkeit der betroffenen Apple-Wallet-Pässe vorübergehend oder dauerhaft verhindern. Bereits installierte Pässe können unbrauchbar werden oder veraltete Daten zeigen. Der Anbieter hat keine Kontrolle über Apples Entscheidung und kann keine Entsperrung zusagen.
Insbesondere kann es dauerhaft unmöglich sein, die bestehenden Pässe wiederherzustellen, weiter zu aktualisieren oder automatisch auf eine neue Pass Type ID, ein neues Zertifikat oder ein anderes Apple-Konto zu übertragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine technisch oder rechtlich unmögliche Wiederherstellung dieser bestehenden Pässe. Ein Ersatzpass kann, falls überhaupt zulässig und technisch möglich, eine Neuausstellung und erneute aktive Installation durch jeden Endkunden erfordern. Der Anbieter garantiert weder die Erreichbarkeit aller Endkunden noch die Mitnahme sämtlicher Geräteverknüpfungen. Ein bloßer Austausch des Zertifikats oder Tarifwechsel beseitigt eine Sperre nicht notwendigerweise.
Der gewöhnliche Ablauf eines erneuerbaren Zertifikats ist von einem Widerruf oder einer dauerhaften Sperre zu unterscheiden. Die ordnungsgemäße Verwaltung und Erneuerung der Plattform-Zertifikate bleibt Aufgabe des Anbieters. Diese Risikobeschreibung befreit ihn nicht von eigenen Sicherheits-, Sorgfalts- oder Vertragspflichten.
Folgen einer Sperre und Alternativen
Der Anbieter informiert den Kunden nach Kenntnis einer erheblichen Sperre unverzüglich über deren bekannte Auswirkungen, untersucht rechtlich und technisch zulässige Abhilfen und setzt zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen. Eine erfolgreiche Beschwerde bei Apple, eine Neuausstellung oder eine Migration wird nicht garantiert. Maßnahmen zur Umgehung einer verbindlichen Apple-Sperre werden nicht geschuldet.
Eine Sperre der Apple-Signaturinfrastruktur ist nicht gleichbedeutend mit der Löschung der Datenbank der Plattform. Noch vorhandene und zugänglich gespeicherte Stempelstände, Guthaben und Programmdaten werden nach Abschnitt 11 exportiert. Die Wiederzuordnung zu anonymen Endkunden kann dennoch unmöglich sein, insbesondere wenn keine verlässliche Identifikation vorhanden ist.
Der Kunde bleibt für rechtlich fortbestehende Ansprüche seiner Endkunden verantwortlich und darf diese nicht allein wegen einer Wallet-Sperre als erloschen behandeln. Er trifft entsprechend Art und Wert seines Programms angemessene Vorkehrungen zur alternativen Feststellung und Erfüllung von Ansprüchen, etwa durch zulässige Nachweise und eine dokumentierte Ersatzabwicklung. Der Anbieter unterstützt dies mit noch vorhandenen verfügbaren Daten.
Unabhängige Funktionen, insbesondere Google Wallet oder die Verwaltungsoberfläche, können weiterlaufen, soweit sie tatsächlich nicht betroffen sind. Eine automatische Verfügbarkeit aller Alternativen wird nicht zugesagt. Zusätzliche Leistungen oder ein Tarifwechsel werden nur nach gesonderter Zustimmung berechnet; eigene geschuldete Abhilfemaßnahmen des Anbieters sind davon ausgenommen. Bei erheblichem oder dauerhaftem Leistungsausfall gelten Entgeltminderung, Kündigung und Erstattung nach Abschnitt 8. Die Haftung richtet sich nach Abschnitt 9. Die Kenntnisnahme des Risikos ist kein Verzicht auf diese Rechte.
5 Betrieb Wartung und Support
Der Anbieter betreibt und wartet die Plattform mit der Sorgfalt eines fachkundigen SaaS-Anbieters und setzt angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein. Er führt für die von ihm kontrollierten produktiven Daten regelmäßige Sicherungen nach dem vereinbarten Betriebs- und Datensicherungskonzept durch. Verbindliche Wiederherstellungszeiten oder Sicherungsintervalle bestehen nur, wenn gesondert vereinbart.
Geplante erhebliche Wartungsunterbrechungen werden grundsätzlich mindestens 48 Stunden vorher angekündigt und möglichst in nutzungsarme Zeiten gelegt. Unaufschiebbare Sicherheits- oder Notfallmaßnahmen können ohne Vorankündigung erfolgen. Der Anbieter informiert anschließend, soweit dies zumutbar und für den Kunden relevant ist.
Störungen können an support@digitaler-stempelpass.at gemeldet werden. Verbindliche Supportzeiten, Reaktionszeiten, Verfügbarkeitsquoten oder ein Bereitschaftsdienst bestehen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Ohne SLA gibt es keine garantierte unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Dies entbindet den Anbieter nicht von der Pflicht zur vertragsgemäßen Leistung und angemessenen Störungsbehebung.
Apple Wallet, Google Wallet, deren Push-Dienste und Betriebssysteme werden von Dritten kontrolliert. Darstellung, Zustellung und Aktualisierung können verzögert, beschränkt oder unterbrochen werden. Der Anbieter darf eine Drittanbieterabhängigkeit nicht als pauschalen Ausschluss seiner eigenen Verantwortlichkeit verwenden.
6 Preise Zahlung und Nutzungsgrenzen
Es gelten die bei Bestellung vereinbarten Preise und Abrechnungszeiträume. Preise für Unternehmenskunden verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Wiederkehrende Entgelte werden zu Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums fällig; Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen, sofern ein vereinbarter automatischer Zahlungseinzug keinen abweichenden Zahlungstermin vorsieht.
Pass-, Aktualisierungs-, Standort- oder sonstige Grenzen und etwaige Mehrverbrauchspreise müssen im Tarif ausgewiesen sein. Ein kostenpflichtiges Upgrade erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Ohne vereinbarte Mehrverbrauchsabrechnung darf der Anbieter nach vorheriger Information die betroffene Zusatznutzung bis zum Upgrade begrenzen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Eine Sperre wegen erheblicher offener und fälliger Beträge erfolgt erst nach Mahnung, ausdrücklicher Sperrandrohung und mindestens 14 Tagen Nachfrist. Berechtigt bestrittene Forderungen allein rechtfertigen keine Sperre. Die Sperre ist auf das erforderliche Maß zu beschränken; Datenexport ist nach Möglichkeit zu erhalten.
Preisänderungen bedürfen einer Vereinbarung. Kommt diese nicht zustande, gelten die bisherigen Preise bis zum wirksamen Vertragsende; der Anbieter kann ordentlich kündigen. Eine automatische Zustimmung durch Schweigen ist nicht vorgesehen.
7 Laufzeit und Kündigung
Soweit die Bestellung nichts anderes bestimmt, beginnt der Vertrag mit der vereinbarten Freischaltung, läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Bei ausdrücklich vereinbarter Jahreslaufzeit ist eine Kündigung mit einem Monat Frist zum Ende der Jahreslaufzeit möglich; bei ausdrücklich vereinbarter automatischer Verlängerung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Mindestlaufzeit und Verlängerung müssen vor Bestellung deutlich ausgewiesen werden.
Kündigungen sind in Textform, insbesondere per E-Mail, oder über eine dafür bereitgestellte Kontofunktion möglich. Eine Kündigungsmöglichkeit ist nicht vom persönlichen Erscheinen oder einem Telefonat abhängig.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien erhalten. Bei behebbaren erheblichen Vertragsverletzungen ist grundsätzlich eine schriftliche Aufforderung mit mindestens 14 Tagen angemessener Abhilfefrist erforderlich. Bei schwerwiegender rechtswidriger Nutzung oder akuter Sicherheitsgefährdung kann eine sofortige angemessene Einschränkung notwendig sein. Der Anbieter informiert über Grund und Umfang, soweit dies rechtlich zulässig ist.
8 Leistungsstörungen und Gewährleistung
Der Kunde beschreibt gemeldete Störungen soweit zumutbar nachvollziehbar. Der Anbieter untersucht sie und behebt von ihm zu verantwortende Abweichungen innerhalb angemessener Frist. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben erhalten. Die zeitweise Anzeige veralteter Wallet-Daten ist von einem tatsächlich falschen Datenbestand in der Plattform zu unterscheiden.
Ist eine wesentliche vereinbarte Funktion erheblich beeinträchtigt, wird das darauf entfallende Entgelt für die Dauer der Beeinträchtigung angemessen gemindert, soweit die Beeinträchtigung nicht vom Kunden zu vertreten ist. Ist die geschuldete Gesamtleistung vollständig ausgefallen, fällt für diesen Zeitraum kein laufendes Nutzungsentgelt an. Bereits vorausbezahlte entsprechende Beträge werden erstattet oder nach Wahl des Kunden gutgeschrieben.
Kann eine wesentliche Leistung dauerhaft nicht mehr erbracht werden oder bleibt sie trotz angemessener Abhilfefrist erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den betroffenen abtrennbaren Vertragsteil außerordentlich kündigen. Ist die verbleibende Leistung für ihn objektiv unzumutbar, kann er den gesamten Vertrag kündigen. Vorausbezahlte Entgelte für die nach Wirksamwerden der Kündigung entfallende Leistung werden anteilig erstattet. Andere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Auch eine ausdrücklich übernommene Garantie wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Drittanbieterentscheidung, insbesondere eine Zertifikats- oder Pass-Sperre, begründet allein keine verschuldensunabhängige Schadenersatzpflicht des Anbieters. Hat der Anbieter die Sperre oder deren Folgen durch eine zurechenbare Pflichtverletzung verursacht oder verschärft, gelten die vorstehenden Haftungsregeln. Ansprüche auf Entgeltminderung, Erstattung und Kündigung werden durch diese Haftungsklausel nicht ausgeschlossen.
Bei Datenverlust sind die Verantwortlichkeiten beider Parteien, das vereinbarte Sicherungskonzept und eine gegebenenfalls schuldhafte Verletzung von Sicherungs- oder Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen. Eine allgemeine Verlagerung der Datensicherung auf den Kunden findet nicht statt.
10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die DSGVO und anwendbares Datenschutzrecht. Für vom Kunden festgelegte Kundenbindungsprogramme und dafür verarbeitete Endkundendaten handelt der Kunde grundsätzlich als Verantwortlicher und der Anbieter, soweit er ausschließlich auf dessen dokumentierte Weisung verarbeitet, als Auftragsverarbeiter. Vor dieser Verarbeitung schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, einschließlich Unterauftragsverarbeitern, Sicherheitsmaßnahmen, Löschung, Unterstützung und etwaigen Drittlandtransfers.
Für eigene Vertragsverwaltung und eigene gesetzliche Pflichten verarbeitet der Anbieter Daten in eigener Verantwortung. Eine technische Herausgeberrolle allein entscheidet nicht über die datenschutzrechtliche Rolle; maßgeblich sind tatsächliche Zwecke und Mittel. Die konkrete Einbindung von Apple und Google und etwaige eigene Verarbeitungen sind in zutreffenden Datenschutzhinweisen offenzulegen. Diese AGB ersetzen weder Datenschutzhinweise noch eine erforderliche Einwilligung.
Auch ohne Namen oder E-Mail können Passkennungen, Transaktionen, Gerätekennungen und Push-Token personenbezogene Daten darstellen. Der Kunde verantwortet Rechtsgrundlagen und Informationen für seine Verarbeitung, insbesondere für Marketing. Die Parteien behandeln nicht öffentliche Vertrags-, Geschäfts- und technische Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
11 Vertragsende und Datenexport
Vor Vertragsende und für 30 Tage danach ermöglicht der Anbieter einen Export der beim Anbieter noch vorhandenen Kundenprogrammdaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format, soweit der Kunde zu deren Erhalt berechtigt ist. Ist ein regulärer Selbstexport nicht verfügbar, stellt der Anbieter innerhalb dieser Frist auf Anforderung einen Standardexport ohne zusätzliches Entgelt bereit. Individuelle Aufbereitung oder Migration wird nur nach gesonderter Beauftragung berechnet.
Nach Ablauf der Exportfrist werden Kundendaten nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung gelöscht oder zurückgegeben; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Sicherungskopien werden nach dem vereinbarten Löschzyklus entfernt und bis dahin gegen produktive Verwendung gesperrt. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung besteht nicht.
Die Vertragserfüllung und Aktualisierung der Pässe endet mit Vertragsende. Bereits auf Geräten gespeicherte Pässe können technisch fortbestehen; ihre Nutzbarkeit oder Entfernung auf fremden Geräten kann der Anbieter nicht garantieren. Die Beendigung des SaaS-Vertrags beseitigt keine rechtlich fortbestehenden Ansprüche der Endkunden gegenüber dem Kunden.
12 Änderungen der Plattform und der Bedingungen
Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln, sofern die vereinbarten wesentlichen Funktionen erhalten bleiben. Notwendige Änderungen aus Sicherheitsgründen oder wegen zwingender gesetzlicher beziehungsweise verbindlicher Drittanbieteranforderungen sind auf das erforderliche Maß zu beschränken und mitzuteilen. Bei einer erheblichen Leistungsreduzierung gelten die Rechte nach Abschnitt 8.
Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen der Zustimmung des Kunden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Neue Bedingungen gelten ohne eine solche Zustimmung nur für neu geschlossene Verträge. Individuelle Zusagen, Preise und Laufzeiten werden nicht durch eine bloße Veröffentlichung auf der Website geändert.
13 Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmenskunden wird, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters vereinbart. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit der Vertrag sinnvoll fortbestehen kann. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine automatische Ersetzung durch die für den Anbieter wirtschaftlich günstigste zulässige Klausel ist nicht vereinbart.
14 Markenhinweise
Apple und Apple Wallet sind Marken von Apple Inc., eingetragen in den USA und weiteren Ländern und Regionen. Google und Google Wallet sind Marken von Google LLC. Die jeweiligen Markenrechte verbleiben bei ihren Inhabern.
Die Nennung dieser Marken dient der Beschreibung der unterstützten Wallet-Dienste und der technischen Kompatibilität. Daraus folgt keine Aussage, dass Apple Inc. oder Google LLC das Angebot von Digitaler Stempelpass sponsern, empfehlen oder genehmigt haben. Durch diese Bedingungen werden keine Rechte an diesen Marken eingeräumt.